Hinweisgeberschutzgesetz
Die Meldestelle ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Hinweise über nachfolgend genannte Regelverstöße und
Fehlverhalten abgeben wollen. Für alle anderen Anliegen nutzen Sie bitte weiterhin die Ihnen bekannten
Kommunikationswege, z.B. SQCDP, Team-Meeting usw.
– Sie entscheiden, ob Sie anonym bleiben wollen.
– Sie müssen keine Nachteile befürchten, weil Sie eine Meldung abgeben.
– Jeder berechtigten Meldung („an der etwas dran ist“) wird nachgegangen.
– Sie bekommen eine Eingangsbestätigung und Rückmeldung, wenn Sie dies wünschen.
– Wenn Sie eine weitere Kommunikation wünschen, können Sie insofern Ihre Kommunikationsdaten dort
hinterlassen.
– Sie bekommen dann innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung über das weitere Vorgehen.
– Ihre Daten werden von der Meldestelle, unserem Ombudsmann, streng vertraulich behandelt.
Unsere Ombudsperson, Ihr Ansprechpartner, ist
Herr Dominik Bleckmann (Jurist)
bei der datenschutz nord GmbH, der Ihre Meldungen streng vertraulich behandelt und nach einer ersten
Prüfung an unsere interne Stelle anonymisiert weiterleitet.
Wenn Sie ein Fehlverhalten oder Regelverstoß melden wollen, können Sie dies durch
– persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins,
– durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post,
– telefonisch
– elektronisch per E-Mail
tun:
Datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Str. 88, 28217 Bremen
Telefon: +49 421 6966 32 349
E-Mail-Adresse: compliance@dsn-group.de
Um welche Themen geht es bei Ihren Meldungen?
– Rechtsverstöße mit Straf- und Bußgeldandrohung
– Datenschutz
– Umweltschutz
– Gesundheit
– Korruption
Seit Juli 2023 sind aufgrund der Whistleblower Richtlinie der EU und des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland sogenannte Hinweisgeberstellen durch Unternehmen und Organisationen mit mehreren Mitarbeitenden einzurichten.
Das Ziel liegt darin, Menschen, die Missstände benennen, vor Sanktionen der Organisationen und gemeldeten Personen zu bewahren. Es soll also möglich sein, auf ein fehlerhaftes oder rechtswidriges Vorgehen oder Verhalten hinzuweisen, ohne dass man hierbei Angst um seine eigene Sicherheit oder Stellung im Unternehmen haben muss.
Der gesetzliche Schutz der Hinweisgeber besteht nur bei bestimmten relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Es muss sich also bei dem gemeldeten Vorgang um einen Verstoß gegen geltende Gesetze handeln. Vor allem bloße Lappalien oder einfache Beschwerden sind daher keine „Hinweise“ im Sinne des Gesetzes und es besteht kein Schutz für die Hinweisgeber. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich auch von der Meldestelle beraten lassen.
Der Schutz gilt bspw. für Meldungen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten (wenn sie Menschen oder Mitarbeitende schützen sollen), Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Es gibt keine Einschränkungen. Die Meldungen von allen Personen sind zu berücksichtigen.
Wir haben ein Sicherheitsforum bestehend aus mehreren unabhängigen Fachleiten gegründet. Dieses tagt regelmäßig und bei Hinweisen mit genannten Inhalten auch unverzüglich.
hinweisgeberkontaktstelle@lts-nordwest.de
Die Meldung machen Sie über diese Mailadresse, diese wird im Sicherheitsforum bearbeitet. Danach erhalten Sie zunächst innerhalb der ersten 7 Tage eine Eingangsbestätigung (sofern die Meldung nicht anonym erfolgt ist). Sollte das Problem noch nicht verständlich sein, oder wenn es andere Probleme gibt, gibt es eventuell noch Rückfragen. Hiernach erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über die Abhilfemaßnahmen, die auf Basis Ihrer Meldung eingeleitet wurden.
Alle Informationen rund um externe Meldestellen erhalten Sie bis auf weiteres von den Mitarbeitenden des Hinweisgeberdienstes. Eine Schulung und weitere Informationen hierzu folgen.
Ja – wir sind bestrebt, ein Klima des persönlichen Respekts und des Vertrauens zu schaffen, welches Auseinandersetzungen und Streitigkeiten entgegenwirkt. Wir dulden keine sexuellen Belästigungen und kein Mobbing. Ein solches Verhalten / Vorgehen ist unvereinbar mit den Grundzügen unserer Unternehmenspolitik. Sollten Sie in irgendeiner Art und Weise einem solchen Fehlverhalten ausgesetzt sein oder im Arbeitsumfeld feststellen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit Frau Anja Marechal (Personalsachbearbeiterin), anja.marechal@lts-nordwest.de, 04731-367833. Frau Marechal steht Ihnen als vertrauensvolle Ansprechpartnerin zur Verfügung, bespricht mit Ihnen persönlich die weitere Vorgehensweise und leitet ggfs. weiter. Dabei wird sie natürlich sensibel mit den Anfragen umgehen und auch die entsprechend nötige Verschwiegenheit wahren.